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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Praxis für Naturheilkunde und Homöopathie - Zentrum für Wirbelsäulen und Gelenktherapie nach Dorn – Heilpraktikerin und Ärztin Christine Schondorff, 10439 Berlin, Bornholmer Straße 72a
I. Allgemeines
- Alle Leistungen der Heilpraktikerin Christine Schondorff, in der Gegenwart wie auch in der Zukunft, unterliegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Anders lautende Geschäftsbedingungen als die hier aufgeführten werden weder insgesamt noch teilweise Inhalt eines Vertrages mit Christine Schondorff.
II. Preise
- Alle Preise sind Endpreise.
- Die Höhe der Preise ist im Preiskatalog verzeichnet.
III. Zahlung
- Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug binnen 10 Kalendertagen fällig. Andere Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz zu verlangen.
- Die Erstattung von Teilbeträgen von Leistungen einzelner Versicherungen oder Krankenkassen ermöglicht nicht die Kürzung des Rechnungsbetrages aus dem Leistungsvertrag mit Christine Schondorff
IV. Hausbesuche
- Die Kosten für einen Hausbesuch richten sich nach dem entstandenen Aufwand in Stunden.
- Die Höhe der Kosten ist im Preiskatalog verzeichnet.
V. Leistungsvertrag
- Durch eine Beratung und/ oder Behandlung entsteht ein Leistungsvertrag mit Christine Schondorff.
- Leistungsverträge werden nach ihrem Aufwand berechnet. Dabei wird die erste Stunde immer vollständig und dann nach Minuten entstandenen Aufwandes abgerechnet.
- Die Höhe der Preise ist im Preiskatalog verzeichnet.
VI. Telefonische Beratung
- Telefonische Beratungen sind eine Ergänzung zu den Behandlungen. Sie werden mündlich, per sms oder per e-mail durchgeführt. Durch ihre Inanspruchnahme entsteht ein Leistungsvertrag.
- Die Höhe der Preise ist im Preiskatalog verzeichnet.
VII. Gutschein bonum
- Der Erwerb von bonum berechtigt nach einem verminderten Stundensatz für die Behandlung und Telefonische Beratung. Der Gutschein ist ein Jahr nach seiner Ausstellung gültig.
- Die Höhe der Preise ist im Preiskatalog verzeichnet.
VIII. Seminare
- Mit der Anmeldung entsteht ein verbindlicher Vertrag mit Christine Schondorff zur Teilnahme am Seminar.Eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen bis zu 21 Kalendertagen vor Beginn des Seminars kostenlos.Eine Kündigung zwischen dem 20. und 5. Kalendertag vor Beginn des Seminars wird mit einer Stornogebühr von 100,00 € für den Rücktretenden berechnet.Bei einer Kündigung weniger 5 Kalendertagen vor dem Seminar oder bei der Nichtteilnahme/ Nichterscheinen, wird die vollständige Seminargebühr für den Rücktretenden fällig. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Ersatzteilnehmers entfällt VIII Absatz 2-4.
- Es ist Frau Christine Schondorff vorbehalten, das Seminar bis 7 Kalendertage vor Beginn gebührenfrei und ersatzlos abzusagen. Bezahlte Gebühren werden vollständig zurückerstattet.
- Die Zertifizierung zum -Geprüften Dorntherapeuten ( Zentrum für Wirbelsäulen und Gelenktherapie nach Dorn -Praxis Schondorff ) ist gemäß dem Gesetz zur Ausübung der Heilkunde in der Bundesrepublik Deutschland nur für Ausübende mit entsprechender medizinischer Qualifikation möglich.Alle anderen Personen erhalten ein Teilnahmezertifikat.
- Die Höhe der Seminarpreise sind im Preiskatalog verzeichnet.
VII. Bescheinigungen, Erklärungen, Formulare
- Bescheinigungen, Erklärungen, Formulare usw. sind gebührenpflichtig und werden nach Ihrem zeitlichen Aufwand berechnet.
- Die Höhe der Gebühr ist im Preiskatalog verzeichnet.
VIII. Sonstiges
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmung des Vertrages einschließlich der vorliegenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen nichtig, unwirksam, anfechtbar oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ändern oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.
IX. Schlussbestimmungen
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftform- Erfordernis selbst.
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